Aktuelle Informationen zum Coronavirus entnehmen Sie bitte folgenden Links:
Link 1 - https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Überschrift: Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus -mit Link 1 verlinken (2-4 ebenso)
Link 2 - https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/ausbreitung-coronavirus-1716188#tar-11
Fragen und Antworten zum Coronavirus
Link 3 - https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Prävention und Bekämpfung im medizinischen Bereich
Link 4 - https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Empfehlung_Meldung.html
Meldung von Verdachtsfällen von COVID-19
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Aktuelles zum Heilpraktiker Beruf-ein Beruf mit Zukunft!
Das Wichtigste zuerst:
Die Verbände sind aktiv, Lobbyarbeit ist das aktuelle Thema, wir investieren sehr viel Zeit in diese nun sehr wertvolle Arbeit. Alle Verbände, beispielhaft der UDH, FDH, FH, FVDH und der VDH, sowohl auf der Landes-, als auch auf der Bundesverbandsebene haben gemeinsam in nächster Zeit sehr viele Gesprächstermine mit Entscheidungsträgern und auch Personen die Negatives über unseren Beruf verbreiten. Im Anschluss an diese Gespräche werden wir weiter informieren. Es ist uns wichtig sinnvoll tätig zu sein und nicht einfach nur emotionale Meldungen zu verbreiten, dies passiert schon zu genüge.
Die Negativschlagzeilen und Nachrichten haben noch kein Ende gefunden. Negative „Nachrichten“ über unseren Beruf weiter zu verbreiten, wie es gerade in den sozialen Medien geschieht, empfiehlt sich nicht, deshalb unsere klare Empfehlung: sein lassen!
Zeitschriften zu kaufen in denen Nachrichten mit Schlagzeilen über die Naturheilkunde stehen, erhöht die Auflagen der Verlage und ermuntern die Zeitschriften nur weiter negativ über unseren Beruf oder die Naturheilkunde zu schreiben. Nachrichten im Nirwana verpuffen zu lassen ist die Beste Wahl, denn ohne Aufmerksamkeit werden sie ihr Ziel nicht erreichen und es sein lassen. Im Moment ist dies leider noch nicht absehbar.
Sogenannte Experten, die Informationen über unseren Beruf verbreiten, kann man schnell widerlegen. Nur ein Beispiel: „Heilpraktiker werden nicht kontrolliert“, stimmt nicht, denn das Gesundheitsamt ist unser zuständiges Kontrollorgan und kann unsere Praxen jederzeit kontrollieren –ein Beispiel von vielen. Die Empfehlung die wir an die Personen die sich über unseren Beruf so negativ auslassen geben ist, sie sollten besser recherchieren oder sich informieren und nicht versuchen, den Bürger in der Wahl seiner Gesundheitsvorsorge zu manipulieren und zu entmündigen. Jeder, der ein bisschen Einblick hat, wie auch all unsere Patienten, kann deren Argumente ohne sich anzustrengen widerlegen und erkennt deren Lächerlichkeit. Sogenannte qualitative Schreiben, die sich auf Vermutungen beziehen, sind weder wissenschaftlich, noch kann man sie ernst nehmen!
Wie gesagt die Gespräche laufen und viele Termine stehen an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen lassen wir uns nicht verunsichern. Kehren wir zurück zur Alltagspraxisarbeit und informieren wir uns zu ernsthaften Neuerungen, wissenschaftlichen Erkenntnissen und bilden uns weiter fort. Alles zum Wohle der Patienten die uns vertrauen und sich auf uns verlassen können. Dafür Zeit zu nützen lohnt sich!
Ein Beruf mit Zukunft!
Angelika Berse, Vizepräsidentin UDH
Stellungnahme der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker zur Pressekampagne über Gefahren durch homöopathische Arzneimittel
In der Berichterstattung von Sterin-Online, Spiegel-Online, Zeit-Online u.a. Medien wird aktuell auf eine Warnung der amerikanischen Arzneimittelaufsichtsbehörde (FDA) vor homöopathischen Arzneimitteln die Belladonna (Tollkirsche) enthalten, verwiesen.
Wenn es Nebenwirkungen durch die stofflichen Bestandteile der Tollkirsche (z.B. Atropin) in diesen Arzneimitteln gegeben hat, dann ist ein Rückruf der Arzneimittel, eine Analyse der betroffenen Chargen und die Frage, wieso das Potenzierungsverfahren (Verdünnung, Schüttelung) nicht zu einer entsprechend unschädlichen Verdünnung geführt hat auch eine normale und sinnvolle Frage.
Die deutsche Bundesoberbehörde für die Zulassung und Registrierung homöopathischer Arzneimittel, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat dazu auch schon mitgeteilt, dass vergleichbare Fälle in Deutschland nicht denkbar sind, da sowohl im Verfahren der Zulassung und Registrierung die Grenzwerte der Potenzierung sicher stellen, dass keine schädlichen Nebenwirkungen möglich sind, als auch im Rahmen der Arzneimittelüberwachung und Kontrolle der Herstellung.
Auch für homöopathische Arzneimittel gibt es spezielle Expertenkommissionen beim BfArM, so die Kommission D und die Homöopathische Arzneibuchkommission, die die Regeln für herstellung und Anwendung homöopathischer Arzneimittel festlegen und in denen neben den Vertreter der Hochschulen für die Bereiche Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie auch Vertreter der homöopathischen Heilpraktiker und Ärzte eingebunden sind.
Wenn man all diese Sicherheitsinstrumente in Deutschland anschaut, würde also von der Schlagzeile über den bedauernswerten Tod von zehn Kindern übrig bleiben, dass hier anscheinend ein amerikanischer Hersteller möglicherweise einen Produktionsfehler hatte.
Was geschieht aber statt dessen? Es wird erneut eine Kampagne gegen homöopathische Arzneimittel los getreten, und nachdem die ganzen Angriffe über die vermeindliche Unwirksamkeit bzw. reine Placebowirkung, was angesichts der Wirkung bei Säuglingen und Tieren ja ziemlicher Unsinn ist, anscheinend den Homöopathiegegnern nicht ausreicht, nun eine Gefahrenkampagne begonnen.
Es ist schade, das anscheinend auch „seriöse“ Medien solche Berichterstattung nötig haben.
Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker
Arne Krüger, stellv. Sprecher
Spätestens zum 31.12.2017 werden die neuen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern/Innen im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Dies wurde am 30.06.2016 auf der 89. Gesundheitsministerkonferenz in Rostock einstimmig beschlossen. Das Ziel ist hier ein deutlich verbesserter Patientenschutz, da bisher die Anwendung der lediglich empfohlenen Leitlinien recht uneinheitlich angewendet wurden und dementsprechend die Durchführung der Kenntnisüberprüfung teils unterschiedlich verlief. Dies darf durchaus als positive Entwicklung in die richtige Richtung bewertet werden. Der DDH (hier durch Herrn Christian Willms vertreten) hat sich in Gesprächen mit dem BMG sowie dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung und anderen Gesundheitspolitikern auf Bundesebene eingebracht. Die Gesetzesänderung wurde am 1.12.2016 vom Bundestag verabschiedet und tritt zum 1.1.2017 in Kraft. Bei der Erarbeitung der Leitlinien werden die Länder beteiligt.
Dies bedeutet für uns, dass an ein Zurücklehnen nicht zu denken ist, sondern unsere Arbeit auf Landesebene gerade erst beginnt. Alle Landesverbände sind aufgefordert das Gespräch mit den Politikern zu suchen und sich in die Diskussion einzubringen. Hier sollte der Tenor auf einer guten Zusammenarbeit liegen, da wir Heilpraktiker sicherlich als kompetenter Berater zur Ausarbeitung dieser Leitlinien beitragen können und auch die Politiker von unserer fachlichen Kompetenz profitieren könnten. Eine bundesweite faire Heilpraktikerkenntnisüberprüfung mit konsequent durchgeführten Richtlinien führt in der Ausbildung zu einem festen Standard und bietet auch für den zukünftigen Patienten Sicherheit.
Hartmut Lockenvitz
UDH BV
Präsident
4.Politik Café, Sa 17.09.2016
Heilpraktiker im Fokus! Was ist geschehen?
Unter dem Motto:
- Die Stärken unseres Berufsstandes nach Außen tragen
- Mit den anwesenden Politikern diskutieren
- Zeigen, dass wir am Erhalt und einer positiven Entwicklung unseres Berufstandes interessiert sind
fand das 4. Politik-Café auf den 34. Süddeutschen Tagen der Naturheilkunde, in Fellbach statt.
Nach einer Eröffnungsrede und kurzer Vorstellung der Podiumsteilnehmer, durch Angelika Berse, Vorsitzende des Landesverbandes und Vize-Präsidentin des Bundesverbandes der Union Deutscher Heilpraktiker, begann das bisher best besuchteste Politik-Café. In dem bis zum letzten Platz besetzten Uhlandsaal begann Herr Hartmut Lockenvitz, Präsident des Bundesverbandes der Union Deutscher Heilpraktiker und 1. Vorsitzender des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen mit seinen Einführungsworten.
Herr Lockenvitz informierte alle Anwesenden über die aktuellen Presseberichte, in denen der Heilpraktiker Berufsstand an den “Pranger“ gestellt wird. Nach den bedauerlichen Todesfällen in einer naturheilkundlichen Krebsklinik in Brüggen-Bracht ist die Diskussion um die Tätigkeit von Heilpraktikern auf allen Ebenen entbrannt, obwohl die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krefeld und der zuständigen Polizei Mönchengladbach noch nicht abgeschlossen sind. Leider fordern vermeintliche Experten, bis hin zu hohen Politikern der Parteien in diesen Berichten neue Gesetzte und bezeichneten Heilpraktiker unter anderem als Scharlatane, welche in einer Blackbox agieren ohne staatliche Kontrolle.
Herr Lockenvitz stellte aber vor allen anwesenden sichtlich beeindruckten Politikern eindeutig klar, dass der Heilpraktiker nicht im rechtsfreien Raum arbeitet. Tätsächlich wurde gegenteilig klar, dass sehr viele Gesetze und Verordnungen das Berufsbild und die Tätigkeit des Heilpraktikers betreffen, so z.B. das Heilpraktikergesetz, das IfsG, das Arzneimittelgesetz, die Patientenrechteverordnung, das Heilmittelwerbegesetz sowie vieles mehr. Ebenso wurde nochmal auf die schwierige praxisnahe Ausbildung eingegangen, welche nicht nur durch die hohe Durchfallquote bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung zeigt, welche Hürde eine Person auf sich nehmen muss, um Heilpraktiker zu werden. Nur mit einem umfangreichen Wissensschatz, angefangen bei der Anatomie des Menschen über viele Krankheitsbilder und Differenzialmethoden ist es möglich, die komplexen Fragestellungen in der mündlichen Prüfung beantworten zu können.
Nach den einführenden Worten des UDH Präsidenten begleitet durch eine Power-Point-Präsentation, begann eine sachliche Diskussion mit den anwesenden Politikern.
Mit Frau Friedlinde Gurr-Hirsch Mitglied des Landtags von der CDU, war zum ersten Mal eine Staatssekretärin beim Politik-Café vertreten. Frau Gurr-Hirsch ist Parlamentarische Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Sie versprach die diskutierten Themen auf Bundesebene anzusprechen. Dabei betonte sie, dass es in Zukunft wichtig ist, die Berufsverbände als wahre Experten bei gesetzlichen Entscheidungsprozessen mit einzubeziehen und weiter Gespräche zu suchen. Ihre Haltung zum Berufsstand war sehr positiv.
Herr Rainer Hinderer, Mitglied des Landtags und gesundheitspolitischer Sprecher der SPD, war in diesem Jahr eindeutig besser über den Berufsstand der Heilpraktiker informiert und möchte einen nachhaltigen Kontakt und Dialog mit den Berufsverbänden pflegen. Er schätze die Arbeit der Heilpraktiker vor allem in der präventiven Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Durch den Vergleich mit Handwerkern stellte er in positiven Worten das Fachwissen der Heilpraktiker hervor und differenzierte sich von Forderungen der Akademisierung des Berufsstandes.
Herr Hinderer betonte, dass Heilpraktiker als Ergänzung der Schulmedizin weiterhin einen hohen Wert in der Gesundheitsversorgung der Gesellschaft darstellen.
Um Heilpraktiker besser bei politischen Entscheidungsprozessen einzubinden und um eine Änderung der Sichtweise seitens der Politik zu erhalten, ist eine enge Verbindung mit Vertretern der Politik vor allem auch auf Bundesebene weiter anzustreben und auszubauen.
Herr Jochen Haußmann, Mitglied des Landtags, und gesundheitspolitischer Sprecher der FDP stärkte die Meinung der anwesenden Heilpraktiker, da seine Partei an den bestehenden Gesetzen und Verordnungen festhalten möchte um die Therapiefreiheit der Heilpraktiker sowie die praxisnahe Ausbildung zu erhalten. Wie auch im vergangen Jahr stellte sich Herr Haußmann als eindeutiger Unterstützer des Berufsstands der Heilpraktiker dar. Der FDP Politiker reist in diesem Zusammenhang nach Nordrhein-Westfalen und wird sein Fachwissen über den Berufstand der Heilpraktiker nutzen, um seine Parteigenossen zu informieren. Das Ziel dieser Reise ist, dass der Antrag seiner Parteigenossen nochmals überdacht wird.
Zusammenfassend ist zu erwähnen, dass nach den jüngsten Vorfällen in Nordrhein-Westfalen und den daraus resultierenden Presse-Berichten, es dringend notwendig ist, die Bevölkerung und Bundespolitik aufzuklären. Dies wiederum ist nur durch einen ständigen Dialog zwischen den Heilpraktiker Berufsverbänden und der Politik auf Bundesebene möglich.
Ein Bericht von Florian Berse
Der Heilpraktiker im Fokus
Die Nachricht über den Tod mehrerer Patienten, die ein Heilpraktiker verursacht haben soll, hat uns sehr getroffen. Tatsächlich den Schmerz der Betroffenen zu erfassen, fast unmöglich, wenn ein schwerer Weg der Suche nach Linderung und Heilung so endet - Ihnen gilt in allererster Linie unsere Zuwendung - so sprechen wir unser herzliches und aufrichtiges Beileid allen Hinterbliebenen aus und wünschen ihnen viel Kraft für die Zeit des Abschiedes und der Trauer.
Nach den bedauerlichen Todesfällen in einer naturheilkundlichen Krebsklinik in Brüggen-Bracht ist die Diskussion um die Tätigkeit von Heilpraktikern auf allen Ebenen entbrannt, obwohl die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krefeld und der zuständigen Polizei Mönchengladbach noch nicht abgeschlossen sind.
Die Todesfälle in der Praxis sind im höchsten Maße tragisch für die Betroffenen sowie deren Angehörigen. Das Schlimmste was passieren kann ist ohne Frage, wenn ein Patient durch Unterlassung notwendiger Maßnahmen respektive durch falsche Maßnahmen zu Schaden oder gar ums Leben kommt.
Der Verdacht, dass der Einsatz von 3-Bromopyruvat für die Todesfälle verantwortlich ist, wird durch die zuständigen Behörden geprüft.
Die Äußerungen und die Berichterstattung zu diesem Fall sowie über unseren Berufsstand sind weder neutral noch sachlich. Pressemitteilungen, die nun das ganze Tätigkeitsfeld der Heilpraktiker in Frage stellen, sich auf fehlende Ausbildung und lasche Handhabung von Prüfungen und Gesetzen beziehen, rücken das ganze Berufsbild in ein schlechtes Licht. Selbst einige Politiker fühlen sich berufen auf eine Reformierung oder gar Neuauslegung des Heilpraktikergesetzes zu pochen. Dazu ist auch zu sagen, dass die Vermischung mit anderen Heilberufen („Heiler“) vollkommen falsch ist!
Hier sollte einmal klar und sachlich über Sinn und Unsinn solcher Forderungen geredet werden.
Der Heilpraktiker lebt nicht im rechtsfreien Raum - viele Gesetze und Verordnungen betreffen das Berufsbild und die Tätigkeit, so z.B. das Heilpraktikergesetz, das IfsG, das Arzneimittelgesetz, die Patientenrechteverordnung und das Heilmittelwerbegesetz und vieles mehr. Zu den Pflichten des Heilpraktikers gehören u.a. natürlich die Sorgfaltspflicht, die Pflicht zur Aufklärung und der Dokumentation. Ferner besteht Weiterbildungspflicht etc.
Nicht jeder darf sich Heilpraktiker nennen, die Öffentlichkeit weiß meist nicht, dass es ein "überprüfter Beruf" ist. Für die Überprüfung ist klar festgelegt welches Wissen in Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Differentialdiagnose und mehr man mitbringen muss. Die Heilpraktikerkenntnissüberprüfung ist Voraussetzung für die Berufszulassung. Wenn man bedenkt, dass hier bis zu 70% der Anwärter im ersten Anlauf scheitern, sollte man sich von dem Gedanken befreien, dass diese Prüfung leicht ist und hier schon ein gerüttetes Maß an Fachkenntnis gefordert ist.
Aber worüber reden wir hier:
Wir reden über Missachtung von Gesetzen, der Überschreitung von Grenzen durch eine einzelne Person die ohne Frage, wie man auf der Webseite erkennen kann, das Anliegen hat sich Tumorpatienten und schwerstkranken Menschen als Spezialist anzubieten.
Sollten sich die Vorwürfe und Vermutungen gegen den Heilpraktiker bewahrheiten, so muss dies mit aller Konsequenz und Härte beurteilt werden, denn dies wäre ein klarer Verstoß gegen die Berufsordnung und Berufsethik des Heilpraktikers, der sich mit seinem Gewissen und seiner Person mit auf größtmöglicher Sorgfalt unabdingbar dem Wohle und Heil des Patienten unterwerfen muss.
Es wäre grundverkehrt Verfehlungen eines einzelnen Heilpraktikers auf den gesamten Berufstand zu übertragen, wie es ja auch nicht bei Ärzten, Kranken- oder Altenpflegern in der Vergangenheit geschehen ist. Heilung ist immer ein sehr komplexes Thema und in jedem Berufszweig, der mit der Heilung von Krankheiten zu tun hat, gibt es leider schwarze Schafe.
Ganz wichtig ist es im Moment auf die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft zu warten, dann die Verstöße des Einzelnen zu ahnden und nicht einen ganzen Berufsstand zu diskreditieren der von der Bevölkerung geachtet und gewünscht ist.
Hier ist das Wichtigste die sachliche Auseinandersetzung im Interesse der Patienten. Auch das gelegentlich angedachte Schweizer Modell der Naturheilkundigen 1 : 1 auf den Heilpraktiker zu übertragen, weist ganz erhebliche Schwächen auf, da die Schweizer Naturheilkundigen zu keiner Zeit mit der Therapiefreiheit des Heilpraktikers ausgestattet waren.
Genau diese Therapiefreiheit hat den Heilpraktiker zu dem gemacht was er ist, nämlich zu einem Ansprechpartner dem Millionen Patienten vertrauen, die ihn regelmäßig konsultieren und für die er wesentlicher Bestandteil des Gesundheitswesens ist. Der Heilpraktiker ist ohnehin durch Behandlungsverbote (siehe z.B. IfsG) sowie durch den Ausschluss von rezeptpflichtigen Arzneien und Betäubungsmitteln und weiteren Maßnahmen eingeschränkt. Ihn als arztgleich darzustellen ist somit nicht ganz richtig.
Die Berufsverbände stellen den Heilpraktikern qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung zur Verfügung. Die bisherige Gesetzeslage ist klar und der einzeln tätige Heilpraktiker kennt und achtet seine Grenzen und arbeitet eigenverantwortlich zum Wohle des Patienten.
Daher sehen wir keine Notwenigkeit das bestehende Heilpraktikergesetz durch ein Neues zu ersetzen.
Union Deutscher Heilpraktiker Bundesverband
Der Vorstand
Hartmut Lockenvitz Angelika Berse
Anpassung der Meldpflicht im IFSG seit Mai 2016
Seit Mai 2016 gibt es eine Anpassung des IFSG. Diese beziehen sich auf die Meldeflichten der § 6 & 7.
Die Verordnung zur Anpassung finden Sie >HIER<
Bayerisches Gesundheitsministerium: Osteopathie ist nicht teilbar und darf von Physiotherapeuten auch nicht auf ärztlicher Verordnung ausgeübt werden.
[24.02.2016]
Nun liegt eine Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vor, dass diese Position teilt und zusätzliche Argumente aufführt.