Informationen der Bundesgeschäftsstelle

 

Sicherheit wird zur Pflicht

 

Verhütung von Nadelstichverletzungen (mehr)

 

 

Richtiges Verhalten bei Nadelstichverletzungen (mehr)

 

 

 


 

 

65. Stufenplansitzung BfArM

65. Routinesitzung nach § 63 AMG im BfArM


Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker (AMK)

Die aktuellen Informationen und Empfehlungen der AMK finden Sie hier

 

Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker (AMK)

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Bericht vom 1. Berliner Fachtag zur Patientenberatung und –information

Vor einigen Wochen fand der 1. Fachtag zur Patientenberatung und –information in Berlin statt. Eingeladen hatten Helga Kühn- Mengel, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UDP). Als Referenten anwesend waren Vertreter der AOK, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe, des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, des ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin, des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin und der Bertelsmann Stiftung.
Kühn-Mengel tritt seit 2004 dafür ein, dass die Rechte auf Beteiligung und Aufklärung der Bürger im medizinischen Entscheidungsprozess umgesetzt werden. Dabei kümmert sie sich neben den Patientenrechten auch um die Weiterentwicklung der Versorgungsqualität, die durch die Gesundheitsreformen 2000 und 2004 mehr Transparenz erfahren sollte.
Alternativ kümmert sich die UDP mit 22 regionalen Beratungsstellen, kostenfrei um folgende Themenbereiche:
• Patientenrechte
• Leistungen der Krankenkassen und gesetzliche Neuregelungen
• Konflikte mit ihren Ärzten/innen oder mit der Krankenkasse
• allgemeine Fragen über Behandlungskosten und Behandlungsmöglichkeiten
• Verdacht auf Behandlungsfehler
• Orientierung im Gesundheitswesen
• Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
• regionale Suche nach Kliniken, Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten, Pflegediensten und Selbsthilfegruppen
Letztere zeigten sich allerdings unzufrieden über ihre Arbeitsmöglichkeiten und Finanzierung. 20.000 € beträgt der Satz, den die Mehrheit der ehrenamtlich arbeitenden Selbsthilfegruppen aus Steuergeldern pro Jahr bekommt. Die UPD wird dagegen mit insgesamt rund fünf Millionen Euro jährlich unterstützt.
Die Runde der vertretenen Referenten stritt auch über Nutzen und Schaden von Untersuchungen, z.B. ob bei leichten Kreuzschmerzen ein MRT veranlasst werden müsse, wo doch oft eine einfache Röntgen-Aufnahme der WS ausreichen würde. Es wurde referiert und diskutiert und erfreut vermeldet, 140.000 medizinische Gespräche und insgesamt 571.000 Anrufe in 2008 registriert zu haben und dass regelmäßige Überprüfungen der medizinischen Qualität in bislang 13 Testwellen durchgeführt wurden, bei denen 97% der Testkunden sich zufrieden oder sehr zufrieden zeigten.
Man sprach über die Aufklärung von Doppeluntersuchungen, über chronisch Kranke, Hausarzttarife und über die notwendige Aufklärung über Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Man wies auf die individuelle Beratung hin, auf das ärztliche Berufsrecht, auf die Rahmenbedingungen der AOK und erwähnte den hohen Stellenwert des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht.
Zum Ende der Veranstaltung stellte sich die grundlegende Frage, ob so viel Bürokratie dem Verbraucher eigentlich helfe, besser behandelt zu werden und ob der Verbraucher bzw. der Patient das überhaupt verstehe und wollte, dass die ganze „Schale der Fürsorge“ so über ihm ausgegossen würde.

Angelika Günther
1. Vorsitzende LV Berlin-Brandenburg der UNION DEUTSCHER HEILPRAKTIKER e.V.

 

Parlamentarischer Abend der DDH in Berlin: Heilpraktiker entlasten das Gesundheitssystem

Die Gesundheitspolitik wird zur Zeit durch viele arbeitsintensive Themen bestimmt: Patientenschutz, Stammzellforschung, Forderungen einzelner Ärztegruppen sowie von Kliniken, die wirtschaftliche Situation des Gesundheitssystems, um nur einige Bereiche zu erwähnen. Die Gesundheitspolitiker werden also in Atem gehalten und ganz nebenbei hat auch noch der Bundeswahlkampf schon begonnen. Die Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH) hatten am 17. März 2009 die Gelegenheit, im Rahmen eines parlamentarischen Abends in Berlin mit Bundespolitikern ins Gespräch zu kommen. Neben den anderen Bundesverbänden war die UNION DEUTSCHER HEILPRAKTIKER mit ihrer Präsidentin, Monika Gerhardus (1. Vorsitzende in Hessen) und ihren Vizepräsidenten, Bernd Saenger (1. Vorsitzender in Bayern) und Hartmut Lockenvitz (1. Vorsitzender in NRW), vertreten. Die Gesprächsatmosphäre war angenehm und positiv.
Die Verbände betonten zum wiederholten Mal, dass die Gesellschaft durch die Tätigkeit des Heilpraktikers nicht nur medizinischen sondern auch großen volkswirtschaftlichen Nutzen hat. Der Patient in der Naturheilpraxis übernimmt die vom Gesundheitswesen allgemein erwünschte Eigenverantwortung an seiner Gesundheit, und er übernimmt obendrein ihre Finanzierung. Das würde wohl kein Patient tun, wenn er nicht einen spürbaren gesundheitlichen Vorteil für sich persönlich erkennen würde.
Es herrschte die einhellige Meinung, dass die Politik den Beruf des Heilpraktikers befürwortete. Weniger Grabenkämpfe auch zur herkömmlichen, sogenannten Schulmedizin und eine größere Bereitschaft, die Leistung des Heilpraktikers anzuerkennen, lautet das weitere Ziel. Allerdings fällt es immer wieder auf, dass unser Beruf nach außen eine scheinbar undurchschaubare Struktur widergibt, und so entstehen immer wieder Verständnisfragen.
Da der Heilpraktiker bei seinen Behandlungsmethoden die Natur nachahmt, ergibt sich – aus der Natur der Sache heraus – auch eine nahezu unüberschaubare Vielfalt innerhalb des Berufes. Auch die Wege, das Wissen dazu zu erlangen, scheinen überaus vielfältig. Daher wurde über den Wunsch mancher Politiker diskutiert, dass eine überschaubare Struktur über die Tätigkeit und unseres Ausbildungsstandards geschaffen werde. Allerdings – und das räumten die Politiker auch ein - lässt sich eine Begabung für eine bestimmte Therapieform nicht durch eine vorgegebene Stundenanzahl erlangen, sodass Stundenvorgaben für einen Ausbildungsweg nicht wirklich auch eine Aussage über die Qualität und Fähigkeit eines Heilpraktikers zulassen.
Die Verbände erklärten, dass sie mit Hilfe ihrer Richtlinien und zertifizierten Ausbildungsangebote ein hohes Maß an Qualifikation zur Ausübung des Heilpraktikerberufes erreichen. Die Heilpraktikerverbände sorgen über das gesamte Bundesgebiet hinweg die Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung. Hierbei stehen alle DDH-Verbände in gegenseitigem kollegialem Austausch. Fünf Verbände beteiligen sich an der Beurteilung, ob eine Ausbildung zertifiziert werden kann oder nicht. Das gewährleistet ein Höchstmaß an Objektivität und eine Zertifizierung nach den Richtlinien der DDH ist demgemäß nicht nur das Individualangebot eines einzelnen Verbandes.
In den Gesprächen wurde deutlich, dass es leider Heilpraktiker gibt, die bei den Politikern für Verwirrung sorgen, indem sie suggerieren, der Heilpraktiker sei zu einer Selbstregulation der Fort- und Weiterbildungswege nicht in der Lage und verlangen daher von der Politik strengere Vorgaben. Wir sehen solche Vorstöße von einzelnen, kleinen Gruppierungen als Gefahr für unseren Beruf. Daher traten die Verbände anlässlich des parlamentarischen Abends dafür ein, das Heilpraktikergesetz nicht anzutasten. Die Akzeptanz des Heilpraktikerberufes und allgemein der Naturheilkunde sei in der Bevölkerung hoch und steigend. Das fand auch bei den anwesenden Politikern Zustimmung.
Die einzelnen Parteien zeigten sich über den Kahlschlag unserer Arzneimittel betroffen. Sie haben sich um einen positiven Ansatz zur Intervention bemüht, waren aber nicht erfolgreich, da europäische Vorgaben ihnen die Hände gebunden hatten - was sie sehr bedauern.
Es wurde noch einmal deutlich betont, dass niemand am Status des Heilpraktikers etwas ändern möchte und wir gingen mit der ausdrücklichen Bitte der Politiker nach Hause, wir mögen unsere Wünsche und Probleme rechtzeitig äußern, damit im Gespräch schon früh- und rechtzeitig Möglichkeiten einer Lösung gefunden werden könnten. Dieses Angebot zu weiteren persönlichen Gesprächen mit den Politikern werden wir auch zukünftig gerne wahrnehmen und Ihnen an dieser Stelle berichten.


Entwurf des Arzneimittelgesetzes betrifft die Eigenblutbehandlung

Das Arzneimittelgesetz (AMG) wird derzeit durch das Bundesministerium für Gesundheit einer Bearbeitung unterzogen, in der die Aufnahme der Arzneimittelanwendung in das Arzneimittelgesetz geändert werden soll. Aus diesem Grund fand Ende Januar in Bonn eine Anhörung statt, bei der sich Die Deutschen Heilpraktikerverbände - DDH - durch ihre Mitglieder der Arzneimittelkommission (AMK) fachlich mit dem Entwurf auseinander setzten.
In § 13 des Arzneimittelgesetzes, der die Herstellungserlaubnis für Arzneimittel regelt, wird in Absatz 2 eine neue Nr. 2a folgenden Inhalts eingeführt:Von der Herstellungserlaubnis befreit ist … „ eine Person, die Arzt oder sonst zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugt ist, soweit sie die Arzneimittel bei ihren Patienten anwendet und die Arzneimittel ausschließlich zu diesem Zweck von ihr hergestellt worden sind.“ Damit wird der Heilpraktiker als zur Heilkunde befugte Person im Arzneimittelgesetz aufgeführt und gleichzeitig von der Herstellungserlaubnispflicht freigestellt, wenn diese Arzneimittel ausschließlich zum Zweck der direkten Anwendung beim Patienten hergestellt werden. Die AMK stellte sich die Frage, ob diese grundsätzlich positive Aufnahme in das Arzneimittelgesetz negative rechtliche Folgen für die Therapiefreiheit für den Heilpraktiker haben könnte. Besonders im Bereich der Eigenblutbehandlung wurde dies von einigen Kollegen und Organisationen vermutet, besonders im Hinblick auf einen neuen § 20d, der eine Ausnahme der Erlaubnispflicht für den Arzt bei Gewebezubereitungen vorsieht, den Heilpraktiker aber nicht erwähnt. Nach der bisherigen Rechtsprechung und Auslegung des AMG durch die Fachliteratur greifen andere, die Gewebezubereitungen betreffenden Paragrafen des AMG (z.B. § 20b und 20c) nur für den Bereich der Transplantation und würden nicht die Eigenblutbehandlung betreffen, da hier nur das Blut des Patienten angewendet wird, der auch Spender ist. Da das Blutprodukt in einer Hand bliebe, entstünden auch keine Risiken, die eine besondere rechtliche Erlaubnis notwendig machen würden.
Die AMK hat die entsprechenden geplanten Änderungen des AMG mit dem zuständigen Referat im Bundesgesundheitsministerium geprüft und die Bestätigung erhalten, dass sie den Rechtsstatus des Heilpraktikers nicht beeinträchtigen würden und auch die Eigenblutbehandlung in keiner Weise gefährdet sei. Sollten Sie anderslautende Informationen erhalten, so wenden Sie sich bitte an die DDH oder Ihren Bundesverband.


Hessen erkennt Osteopathie an - UDH-Stellungnahme zum Entwurf einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung

Das Land hat Hessen hat im November eine Weiterbildungs- und Prüfungsordnung erlassen, die Osteopathen die staatliche Anerkennung ermöglicht. Die Osteopathie ist eine ganzheitliche Form der Medizin, die Funktionsstörungen im Körper durch Handgriffe erkennt und behandelt. Bisher konnten Heilpraktiker und Ärzte die Bezeichnung Osteopath tragen, ohne dass ihre Qualifikation staatlich geprüft wurde. Laut hessischem Sozialministerium schafft die Anerkennung nun Sicherheit für die Patienten, da der Titel "Osteopath" in Zukunft an geregelte Qualitätsanforderungen geknüpft ist. Die UNION DEUTSCHER HEILPRAKTIKER, Landesverband Hessen, hat sich bereits im Vorfeld gegen diese Entscheidung gewehrt. Die komplette Stellungnahme können Sie diesem pdf-Dokument entnehmen. Wir prüfen derzeit, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind, da wir mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind.
Der Verband der Osteopathen Deutschlands kämpft seit 1994 für die staatliche Anerkennung. Nach dem jüngsten Erfolg in Hessen will er die Anerkennung auch in den anderen Bundesländern erreichen.