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Eigenblut – Urteil Bundesverwaltungsgericht v. 15.06.2023 Aktuell kursiert z.T noch eine Falschmeldung zum Eigenblut

Eigenblut – Urteil Bundesverwaltungsgericht v. 15.06.2023 Aktuell kursiert z.T noch eine Falschmeldung zum Eigenblut.   Ausgangspunkt ist die Meldung (Ärzte Zeitung; 21.09.23) über das Urteil des BVerwG bezüglich Anwendung von Eigenblutverfahren durch Heilpraktiker. Danach seien jedwede Blutabnahmen dem Heilpraktiker untersagt. Das ist unkorrekt, denn nach wie vor darf der Heilpraktiker Blut zu diagnostischen Zwecken, im Rahmen eines Aderlasses bzw. zur Anwendung eines homöopathischen Eigenblutproduktes (TFG § 28) abnehmen. Die Ärzte Zeitung hat seine Meldung vom 21.09.2023 mittlerweile korrigiert und konkretisiert.   Hier alle Informationen als PDF zum Download. Alle Informationen hier als PDF

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